Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. Hinsichtlich der Verfügung über die Vereinskonten ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsbefugt.