Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und den 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen Vorsitzenden mit dem Schatzmeister vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 300,00 EUR der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder bedarf.