| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird vertreten durch vorstehende Vorstandsmitglieder jeweils allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 255,65 EUR der Zustimmung des erweiterten Vorstands bedarf. |