Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, Zuchtwart für Hühner, dem Zuchtwart für Tauben, dem Zuchtwart für Kaninchen und dem Ringwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.