Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein, im übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen