Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, einem Vorstandsmitglied für Werterhaltung und Sponsoring und einem Vorstandsmitglied für die Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen und den Gremien des Gemeindeverbandes und der Stadt Rheinsberg.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.