Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus der Vorsitzenden, der ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und höchstens aus 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzende allein oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.