| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorstand, dem 2. Vorstand und dem Kassenwart/Finanzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, als dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |