Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis zu 5.000,00 EUR gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten, im Übrigen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.