| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Co-Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für die Anmeldungen zum Vereinsregister, für den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren und für den Erwerb oder die Veräußerung von Rechten oder Verpflichtungen, die den Verein dauerhaft binden, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |