| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Er hat nicht mehr als fünf Mitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils alleine vertreten. |