| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und 3 stellvertretenden Vorsitzenden, sowie dem/der Kassier/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. |