Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er für den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen in einer Höhe ab 10.000 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.