| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Sofern der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht, kann eine dritte Person zum Vorstand von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |