| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei oder mehr Angehörigen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsangehörige gemeinsam vertreten. Jeder Vorstandsangehöriger darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |