Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500 EUR die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich ist.