| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzenden allein vertreten, im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |