| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern: der/m Vorsitzenden, einer/m Stellvertreter/in und einer/m Schatzmeister/in und höchstens aus 7 Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |