| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und weiteren Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 1.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |