Der vertretungsberechtigte Vorstand setzt sich aus mindestens 3 bis maximal 5 Vorstandsmitglieder zusammen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und 2 Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.