Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vorstandsbeauftragten für das Gemeinschaftseigentum.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden oder den 1. bzw. 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.