Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten (1. Vorsitzender), dem Vizepräsidenten (2. Vorsitzender) sowie dem Schatzmeister (3. Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder durch den Vizepräsidenten und dem Schatzmeister gemeinsam vertreten.