| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sportwart, dem Freizeitwart, dem Jugendwart, dem Zuchtwart, dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen mindestens eines der Vorsitzende, der Schriftführer oder der Schatzmeister sein muss. |