Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, zwei bis fünf weiteren Vorstandsmitgliedern, über deren Anzahl die Mitgliederversammlung vor der Wahl des Vorstandes beschließt. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der Vorsitzenden oder der stellvertretende Vorsitzende.