Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.