| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Mitgliedern des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten. |