| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern; dem Vorsitzenden und dem Kassenwart, sowie bei Bedarf dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem stellvertretenden Kassenwart und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |