Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Entscheidungen, die den Verein längerfristig ab einem Jahr vertraglich binden oder Rechtsgeschäfte, die Kosten in Höhe von über 2.000,00 EUR verursachen, müssen der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam treffen.