| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |