Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Bei Bedarf sind weitere Vorstandsmitglieder Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Immobiliengeschäften der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.