| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,00 € bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes. |