Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass es bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 € der schriftlichen Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Gesamtvorstandes bedarf.