Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 6 Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem ersten Vertreter des Vorsitzenden, dem zweiten Vertreter des Vorsitzenden, einem Sekretär, dem Buchhalter und dem Stellvertreter des Buchhalters.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.