Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern und dem Kassenwart.
Der Verein wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 DM der Zustimmung der Mehrheit der Mitgliederversammlung bedarf.