Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 1.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.