Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass es zu Rechtsgeschäften mit einem Wert ab 1.000,00 EUR der Vertretung durch zwei Vorstandsmitgliedern und eines protokollierten Vorstandsbeschlusses bedarf.