| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der 1. und 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsbefugt und dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |