Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, der bzw. dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam handeln, wobei eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt.