Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, und zwar dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und zwei Vorstandsmitgliedern für Sonderaufgaben. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder darunter der 1. Vorsitzende oder der Schriftführer gemeinsam vertreten.