Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Abweichend von dieser Regelung besteht für das Vereinskonto Einzelvertretungsbefugnis. Bei Rechtsgeschäften von 200,00 € bis 500,00 € entscheidet der erweiterte Vorstand, darüber hinaus die Mitgliederversammlung.