Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem, höchstens 3 Vorsitzenden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.