Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, Stellvertretende Vorsitzenden, dem Schatzmeister, der Schriftführerin und einem Beisitzer.
Sie vertreten den Verein jeweils zu zweit, wovon jeweils eine die Vorsitzende oder die Stellvertretende Vorsitzende sein muss.