Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Stellvertreter des Schatzmeisters, dem Schriftführer, dem Stellvertreter des Schriftführers und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.