Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Beiratsmitglied und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 500,00 EUR die Zustimmung des Beirats erforderlich ist.