Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für Rechtshandlungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu mehr als 300,00 EUR im Einzelfall verpflichten, bedarf es der Vertretung durch alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.