Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den Beisitzern.
Sie vertreten den Verein jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.