Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Kassenverwalter/ Schriftführer allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.500,00 EUR wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils mit dem Kassenverwalter/ Schriftführer gemeinsam vertreten.