| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Maßnahmen, die einen Wertumfang von 1.000,00 DM übersteigen, ein Beschluss des Vorstandes erforderlich ist. Die Realisierung obliegt dem im Beschluss genannten Vorstandsmitglied. |