| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorstandsmitglied für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die einen Wertumfang von 1.000,00 DM übersteigen, der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. |