Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 1.500,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.